Die OSTRAL-Kommission informierte bereits im Jahr 2019 über eine mögliche Strommangellage, den Auftrag von OSTRAL, die rechtlichen Grundlagen der Bereitschaftsgrade, sowie über OSTRAL-Massnahmen.

In der Folge hat der VSE in seinem Schreiben an die Verteilnetzbetreiber auf den Auftrag hingewiesen, dass in einer ersten Phase alle Grossverbraucher > 100MWh/a entsprechend bis Ende November 2021 informiert werden müssen. Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung am 30.09.2021 die Bevölkerung zum Thema Strommangelware informiert. Sie haben von Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber in einem Schreiben Informationen zum Thema OSTRAL, Mass-nahmen, Sofortkontingentierung und Kontingentierung erhalten.

Als Vorbereitung auf das mögliche Eintreten einer Strommangellage wird Grossverbrauchern empfohlen, verschiedene Optionen für Stromeinsparungen zu entwickeln und zu beurteilen. Dabei sollen verschiedene, zentrale Fragen beantwortet werden (Broschüre OSTRAL).

Gerne können wir Sie unterstützen in der Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen im Bereich Netzmessungen.