Die Energiekommission des Nationalrates schafft die Voraussetzungen für einen raschen und gezielten Ausbau der Speicherwasserkraft, um die Stromversorgung in den Wintermonaten zu sichern. Zudem schlägt sie verschiedene Massnahmen für eine beschleunigte Digitalisierung und flexible Nutzung der Stromnetze vor, damit diese den Anforderungen der Energiewende gewachsen sind.

Das UREK-N beendet die Sitzung und Beratung zum Mantelerlass mit den folgenden Beschlüssen:

  • Netzverstärkungskosten (Art. 15 StromVG)
  • Effizienzziele für den Elektrizitätsverbrauch (Art. 46b-f EnG)
  • Unbundling (Art. 10 StromVG)
  • Befreiung Speicher (Art. 14 StromVG)
  • Liberalisierung Messwesen (Art. 17a ff. StromVG)
  • Einführung Leistungstarif (Art. 14 StromVG)
  • Nutzung von Flexibilität (Art. 17bbis StromVG)
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (Art. 17bbis a und 17bbis b StromVG)