Am 14.5.2024 haben wir an der Elcom Infoveranstaltung teilgenommen zum Thema Tarife, Recht und Cybersicherheit.

 

Elcom Weisung 03/2024

Deckungsdifferenzen Netz und Energie aus den Vorjahren

Am 1. Januar 2023 sind Art. 4d, 18a und 31m StromVV in Kraft getreten (wobei diese erstmals für die Deckungsdifferenzen des Geschäftsjahres 23/24 bzw. des Kalenderjahrs 2024 zur Anwendung kommen). Gestützt auf diese Neuerungen hat die ElCom die Weisung zu den Deckungsdifferenzen komplett überarbeitet.

 

Elcom Weisung 01/2024

Aufsicht Cybersicherheit

Die revidierte Stromversorgungsverordnung (StromVV) soll per 1.7.2024 in Kraft treten. Sie stellt nun verbindliche Anforderungen an die Informationssicherheit in IT und OT der Schweizer Energieversorgungs- unternehmen (EVUs), welche sich nun am IKT-Minimalstandard des BWL messen müssen.

Wen betrifft die revidierte StromVV

Unternehmen folgender Kategorien:

  • Netzbetreiber,
  • Erzeuger,
  • Speicherbetreiber und
  • Dienstleister

Für den sicheren und stabilen Systembetrieb des Schweizer Stromnetzes bedeutet dies, dass die Information Technology (IT) und insbesondere die Operational Technology (OT) gegen diese Bedrohungen zu sichern sind.

Die Anforderungen gemäss der revidierten StromVV

Die Anforderungen an die Informatiksicherheit stammen direkt aus dem IKT-Minimalstandard des BWLs.

Aufsicht durch die ElCom

Die ElCom hat den Auftrag die Umsetzung der Anforderungen zu beaufsichtigen. Dazu setzt sie gemäss ihrer Weisung auf drei Tools:

  • Jährliche Selbsteinschätzung 
  • Sensibilisierungsgespräche 
  • Audits