Neue Rückliefervergütung für Solarstrom ab 2027

Die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen nimmt in der Schweiz kontinuierlich zu. Gleichzeitig treten immer häufiger Stunden mit sehr tiefen oder sogar negativen Strompreisen auf. Aus diesem Grund wird die Rückliefervergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 für Anlagen mit intelligentem Messsystem (Smart Meter) neu geregelt. Neu erfolgt die Bewertung der eingespeisten Energie stündlich anhand der aktuellen Marktpreise. Dadurch orientiert sich die Vergütung stärker am tatsächlichen Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW bleibt die gesetzlich festgelegte Minimalvergütung bestehen.

Das bedeutet:

  • Bei positiven Börsenpreisen erhalten Produzenten den jeweiligen Spotmarktpreis.
  • Bei einem Marktpreis von null erfolgt keine Vergütung.
  • Bei negativen Marktpreisen kann für die Einspeisung grundsätzlich eine Belastung entstehen.

Wie funktioniert das neue System?

Die Abrechnung erfolgt künftig in mehreren Schritten:

  1. Bewertung der tatsächlichen Einspeisung in stündlicher Auflösung anhand der Spotmarktpreise.
  2. Veröffentlichung des quartalsweisen Referenzmarktpreises durch das BFE.
  3. Vergleich des Referenzmarktpreises mit der gesetzlichen Minimalvergütung.
  4. Ermittlung der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung.
  5. Falls der Referenzmarktpreis unter der Minimalvergütung liegt, wird die Differenz dem Produzenten nachträglich gutgeschrieben.

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Die Höhe der Vergütung hängt künftig stärker vom Einspeisezeitpunkt und dem individuellen Produktionsprofil ab. Eigenverbrauch, Batteriespeicher sowie intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) gewinnen dadurch an Bedeutung. Wer den selbst produzierten Strom gezielt vor Ort nutzt oder flexibel steuert, kann seine Wirtschaftlichkeit verbessern und die Auswirkungen tiefer Marktpreise reduzieren.

Was bedeutet das für Netzbetreiber?

Die neue Regelung bringt auch für Netzbetreiber zusätzliche Anforderungen mit sich. Prozesse, IT-Systeme und Abrechnungsmodelle müssen auf die stündliche Bewertung der Einspeisung vorbereitet werden. Zudem gewinnen Smart Meter, Datenqualität und die zuverlässige Kommunikation der Messdaten weiter an Bedeutung. Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Produzenten, Dienstleistern und Netzbetreibern.

Fazit

Mit der neuen Rückliefervergütung wird Solarstrom stärker nach seinem tatsächlichen Marktwert vergütet. Produzenten sind gefordert, ihren Eigenverbrauch zu optimieren und ihre Anlagen auf die neuen Marktbedingungen auszurichten, Beispiel mit hilfe Batteriespeicher oder am Flex-Markt teilnehmen. Gleichzeitig schaffen die neuen Vorgaben die Grundlage für eine effizientere Integration der erneuerbaren Energien und stellen Netzbetreiber vor neue technische und organisatorische Herausforderungen.