Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Es ist eine Zeit der Ruhe und Besinnung, eine Zeit, in der wir dankbar auf das Vergangene zurückblicken und gespannt, mit voller Freude das erwarten, was vor uns liegt. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Mögen Sie auch im neuen Jahr Gesundheit, Glück und Zufriedenheit und viele schöne Momente begleiten.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Dienstleistungsangebot erweitert haben. Wir bieten Ihnen Zielnetzplanung, Netzanschlussplanung sowie Unterstützung im Meldewesen als neue Services an, um Ihren Bedürfnissen noch besser gerecht zu werden.
Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Lösung Ihrer spezifischen Probleme zu helfen und massgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Egal ob es um die Optimierung Ihrer Prozesse, die Steigerung Ihrer Effizienz oder die Verbesserung Ihrer Kundenzufriedenheit geht – wir sind für Sie da.

Meldewesen

Zielnetzplan

Netzanschluss

Auf dem Werkgelände der Stadler Rheintal AG in St. Margrethen wurde die bestehende  Photovoltaik-Anlage (PVA) durch den Zubau weiterer 905 kWp auf neu gut 2000 kWp vergrössert. Die auf den Hallendächern der Stadler Rheintal AG gebaute Energieerzeugungsanlage produziert im Jahr ca. 2 GWh und ist ein wichtiger Beitrag an die notwendige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Für die Abnahme dieser elektrischen Energie ist ein leistungsfähiges, sicheres Versorgungsnetz erforderlich. Im Rahmen dieses Projektes durften wir zusammen mit der Solargenossenschaft Solar SG und der Stadler AG die notwendige Erweiterung der elektrischen Verteilanlagen mit der zugehörigen Netzanschlussleitung planen, realisieren und fristgerecht am 8. Februar 2024 in Betrieb nehmen.

Wir bedanken uns für das sehr interessante Projekt und freuen uns, Sie im Bereich Netzdienstleistungen weiterhin unterstützen zu dürfen

Im Rahmen der kontinuierlichen Digitalisierung des Plangenehmigungsverfahrens nach Art. 16 und 17 des Elektrizitätsgesetzes (EleG) für elektrische Anlagen, die durch das (ESTI) als Genehmigungsbehörde behandelt werden, möchten wir Sie über bedeutende Neuerungen informieren, die ab Anfang 2024 in Kraft treten werden.
 
Ab Dezember 2023 wird es für Antragsteller möglich sein, Gesuche mit einer Qualifizierten Elektronischen Unterschrift (QES) über eine sichere Zustellplattform einzureichen. Diese Methode gewährleistet nicht nur die Authentizität und Integrität der elektronischen Dokumente, sondern beschleunigt auch den gesamten Genehmigungsprozess erheblich.
 
Die Anpassung der bisherigen Verfahrensschritte, die detailliert in einem entsprechenden Dokument beschrieben sind, stellt sicher, dass alle Beteiligten reibungslos auf die neuen digitalen Abläufe umstellen können. Vom Erfassen der Gesuche über das Webportal bis zur rechtsverbindlichen Zustellung mittels QES wird der Genehmigungsprozess transparenter, effizienter und sicherer.
 
Es freut uns zudem mitteilen zu können, dass die EVU-Beratung AG seit dem 1. Januar 2024 bei den Mitarbeitern eine digitale Signatur eingeführt hat. Wir sind überzeugt, dass diese Neuerungen einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung des gesamten Genehmigungsprozesses leisten werden. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Am 14.5.2024 haben wir an der Elcom Infoveranstaltung teilgenommen zum Thema Tarife, Recht und Cybersicherheit.

 

Elcom Weisung 03/2024

Deckungsdifferenzen Netz und Energie aus den Vorjahren

Am 1. Januar 2023 sind Art. 4d, 18a und 31m StromVV in Kraft getreten (wobei diese erstmals für die Deckungsdifferenzen des Geschäftsjahres 23/24 bzw. des Kalenderjahrs 2024 zur Anwendung kommen). Gestützt auf diese Neuerungen hat die ElCom die Weisung zu den Deckungsdifferenzen komplett überarbeitet.

 

Elcom Weisung 01/2024

Aufsicht Cybersicherheit

Die revidierte Stromversorgungsverordnung (StromVV) soll per 1.7.2024 in Kraft treten. Sie stellt nun verbindliche Anforderungen an die Informationssicherheit in IT und OT der Schweizer Energieversorgungs- unternehmen (EVUs), welche sich nun am IKT-Minimalstandard des BWL messen müssen.

Wen betrifft die revidierte StromVV

Unternehmen folgender Kategorien:

  • Netzbetreiber,
  • Erzeuger,
  • Speicherbetreiber und
  • Dienstleister

Für den sicheren und stabilen Systembetrieb des Schweizer Stromnetzes bedeutet dies, dass die Information Technology (IT) und insbesondere die Operational Technology (OT) gegen diese Bedrohungen zu sichern sind.

Die Anforderungen gemäss der revidierten StromVV

Die Anforderungen an die Informatiksicherheit stammen direkt aus dem IKT-Minimalstandard des BWLs.

Aufsicht durch die ElCom

Die ElCom hat den Auftrag die Umsetzung der Anforderungen zu beaufsichtigen. Dazu setzt sie gemäss ihrer Weisung auf drei Tools:

  • Jährliche Selbsteinschätzung 
  • Sensibilisierungsgespräche 
  • Audits 
Seitenanfang